Bundesrat stimmt vorübergehenden Ordnungsänderungen aufgrund der Corona-Pandemie zu
Die Corona-Pandemie bleibt bis auf Weiteres ein Teil des Alltags und betrifft damit auch den Handballsport. Um auf künftige Herausforderungen besser vorbereitet zu sein, hat der Bundesrat des Deutschen Handballbundes im Umlaufverfahren mit großer Mehrheit vorübergehende Ordnungsänderungen verabschiedet. Diese betreffen unter anderem Spielberechtigungen, Wettbewerbsmodi und Regelungen für einen Saisonabbruch. Die genauen Wortlaute sind Teil einer amtlichen Bekanntmachung.
„Unser Ziel war es, zurückhaltend und auf das notwendige Minimum beschränkt in die bestehenden Ordnungen einzugreifen“, sagt Carsten Korte, Vizepräsident des Deutschen Handballbundes, Vorsitzender des Jugendspielausschusses und Leiter der AG Corona-Ordnungsänderungen. „Wir haben in den vergangenen Wochen Vorschläge und Bitten der Landesverbände und Ligen aufgenommen, bewertet und zu – inklusive der Feststellung der Dringlichkeit – 17 Anträgen verdichtet. Im Kern geht es darum, in für uns alle herausfordernden Zeiten Handball flexibel zu ermöglichen.“
Neu in der Spielordnung ist §52a mit empfohlenen Regelungen zum Saisonabbruch. Falls es die Entwicklung der Corona-Pandemie erfordern sollte, entscheiden hierüber Präsidium und Vorstand des zuständigen Verbandes (auf DHB-Ebene das Präsidium gemeinsam mit dem Vorstand). Empfohlen wird im Falle eines Saisonabbruches die bereits für die Wertung der abgebrochenen Saison 2019/20 genutzte Quotientenregelung. Die Verbände haben hiermit eine Basis, können jedoch künftig auch eigene Regelungen schaffen.
Falls der Modus der 3. Liga aufgrund der Corona-Pandemie während der Saison 2020/21 angepasst werden muss, legt dies der DHB-Vorstand mit der Spielkommission fest. Der Bundesrat stimmte für die aktuelle Spielzeit zu, die 3. Liga der Frauen mit fünf statt vier Staffeln spielen zu lassen. Geplant sind drei Aufsteiger von der 3. Liga in die 2. Liga, drei Absteiger aus der 2. Liga in die 3. Liga, zwölf Aufsteiger in die 3. Liga und 16 Absteiger in die Oberliga. Damit könnten 56 Mannschaften die 3. Liga der Frauen 2021/22 wieder in vier Staffeln spielen.
Die Auf- und Abstiegsregelung 2./3. Liga Männer zur Saison 2020/21 sieht zwei Aufsteiger von der 3. Liga in die 2. Liga vor, drei Absteiger aus der 2. Liga in die 3. Liga, mindestens 16 Absteiger in die 4. Liga. Zur Saison 2022/23 soll die normale Staffelstärke (Männer 64, Frauen 48 Mannschaften) wieder erreicht sein.
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, den Modus der Jugendbundesliga weiblich anzupassen. Die Vorrunde wird 2020/21 mit 40 Mannschaften ausgetragen, die Zwischenrunde mit 16 Teams. Für Viertelfinale und Final Four gilt der bekannte Modus.
Die Deutsche Meisterschaft der B-Jugend beginnt 2021 mit einer Qualifikation (ein Spieltag), First-Four-Turnieren (Halbfinale und Finale). Die männliche B-Jugend ermittelt ihren Meister in Halbfinale und Finale jeweils mit Hin- und Rückspiel, die weibliche B-Jugend trägt ein Final Four aus. „Damit verschaffen wir den Landesverbänden zwei bis drei zusätzliche Wochen für ihren Spielbetrieb“, erklärt Korte.
Restriktionen des Zweit- und Zweifachspielrechtes sind für die Saison 2020/21 gelockert werden. „Die Spielordnung soll das Handballspielen unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie ermöglichen, daher haben wir beispielsweise Fristen verlängert“, sagt Korte. Auch die Zahl der in den Bundesligen ohne Vertrag einsetzbaren Spieler*innen wird von vier auf acht erhöht.
Für die internationalen Hallenhandballregeln, Regel 10:1, hat der Bundesrat einen Zusatz beschlossen, der den Verzicht auf einen Seitenwechsel nach der Halbzeit ermöglicht, um den jeweils geltenden Hygienekonzepten leichter gerecht zu werden.
Zur AG Corona-Ordnungsänderungen zählten neben Carsten Korte auch Stephanie Bermanseder (LV Württemberg und Vereinsvertreterin Frauen in der Spielkommission 3. Liga), Ralf Martini (LV Hamburg und Jugendspielausschuss), Andreas Tiemann (LV Westfalen und Spielleiter 3. Liga Männer), Andreas Thiel (Vorsitzender der Handball Bundesliga Frauen und Justiziar der LIQUI MOLY HBL) und Melanie Prell (Spielbetrieb & Recht Deutscher Handballbund).