Neue Durchführungsbestimmungen um „Corona-Vorwort“ erweitert
Verband stimmt Vereine auf Spielbetrieb unter Pandemie-Bedingungen ein, beschwört den Zusammenhalt und das Miteinander und sendet positive Signale.
So heißt es u.a. darin:
Die Spielleitenden Stellen/Staffelleiter haben versucht für die Saison 2020/2021 einen verlässlichen Spielbetrieb zu organisieren. Jedoch ist nicht sicher, dass der geplante Spielbetrieb auch tatsächlich so durchgeführt werden kann. Wir wissen nicht ob ggf. lokal, regional oder gar überregional erneut Einschränkungen in Kraft treten werden die eine Austragung von Spielen unmöglich machen. Die Spielkommission und die jeweiligen Staffelleiter behalten sich daher vor ggf. auch kurzfristig Änderungen am Spielsystem vorzunehmen um zum Ende der Saison 2020/2021 ein Ergebnis zu erhalten.
Für die Umsetzung/Einhaltung der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Bestimmungen der Bundesregierung, Landesregierung bzw. der jeweiligen Kommune ist der jeweilige Heimverein verantwortlich. Auch hier erwarten wir von den jeweiligen Gastmannschaften ggf. ein hohes Maß an Flexibilität und Kompromissbereitschaft. Es ist davon auszugehen, dass nicht in allen Hallen die sonst übliche Zuschauerkapazität genutzt werden kann. Daher ist sicherzustellen, dass im Jugendbereich bis zu 10 Personen des Gastvereins neben den Mannschaftsoffiziellen Zutritt zur Halle erhalten.
Kommt es zu einem erneuten Saisonabbruch, erfolgt die Erstellung der Abschlusstabellen auf Grund der Quotientenregelung analog der Saison 2019/2020. Über die Verfahrensweise bezüglich des Auf- und Abstieges entscheidetdie Spielkommission unter Berücksichtigung der dann ggf. in übergeordneten Ligen getroffenen Regularien.
Die Heimvereine übersenden den Gastmannschaften spätestens drei Tage vor jedem Spieltag das am Spieltag gültige Veranstaltungs- und Hygienekonzept (inklusive Anzahl der Begleitpersonen und zugelassener Zuschauer).
Mehr zu Durchführungsbestimmungen 2020/2021 (und weitere Saionunterlagen) findet ihr hier.