Bei der Sportausübung im Innenbereich greift das 3G-Erfordernis (nicht bei der Sportausübung im Außenbereich).
Bei Veranstaltungen gilt Folgendes: 3G-Erfordernis sowohl im Innen- als auch im Außenbereich; Maskenpflicht im Innenbereich (nicht im Außenbereich). Personenbegrenzungen gibt es generell nicht mehr.
Eine Übersicht über das 3G-Erfordernis sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske – auch für andere Lebensbereiche – enthält § 8 Absatz 3 Corona-LVO M-V.